Wie sieht es in einer betreuten Wohngruppe vom jugendamt aus ?
Frage von : Wie sieht es in einer betreuten Wohngruppe vom jugendamt aus ?
Hey,
ich würde gerne mal wissen wie es in einer Wohngruppe vom Jugendamt aussieht. Vor allem wie das mit dem Geld da ist. Kriegt man ein Taschengeld ? Wenn ja wie hoch ? Wie sieht es aus wenn man am Wochenende bei anderen schlafen will und diejenigen einen nicht abholen können wer zahlt dann die fahrt ? Wäre total wichtig. Vielleicht hat jemand Erfahrung damit gemacht.
Beste Antwort:
Answer by 3L tequiTo
Ich persönlich habe damit keine Erfahrung, aber ich kannte mal jemanden, der bei so einer betreuten Wohngruppe gelebt hat.
Bei demjenigen war es so, dass er Taschengeld bekommen hat, aber sehr wenig. Wie hoch weiß ich leider nicht mehr, ich weiß nur, dass es nur ein Bruchteil dessen war, was er eigentlich hätte gebrauchen können.
Naja wenn du am Wochenende bei jemand anderem schlafen willst, ich weiß nicht mal, ob das überhaupt geht. Musst du mal mit den Betreuern reden. Aber falls es gehen sollte, glaube ich kaum, dass sie dir die Fahrt zahlen. Die werden dir ‘ne Uhrzeit sagen, wann du wieder da sein sollst; wie, ist denen meist egal.
Jedenfalls war das bei diesem Kumpel so. Das waren ziemlich harte Regeln, der musste meist schon um 22 Uhr zu Hause sein und wie gesagt, Taschengeld war so gut wie nichts.
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3 Leser haben diesen Beitrag kommentiert
24.01.2012 - 07:01:19Na – wie es in einer WG eben aussieht. Das ist nichts anderes, nur eben, das mindestens einer da ist, der das leitet!
Hallo. Ich war in einer WG vom Jugendamt. Wie sieht es da aus… War ein Haus mit Garten
14 – 16 Jahre So – Do musst Du um 21 Uhr zu Hause sein. Wochenende 22 Uhr.
16 – 18 Jahre So – Do musst du um 23 Uhr zu Hause sein. Wochenende 23 Uhr.
Wir hatten zum Beispiel alle 3 Wochen Heimfahrtswochenende. Wer nicht heim konnte oder keines hatte durfte woanders hin bzw. zu Verwandten – alles nach Absprache. Das alles kommt aber auch noch darauf an wen Du fragen musst. Das Sorgerecht besteht aus viiiieeelen Rechten. Wer hat dann Dein Aufenthaltsbestimmungsrecht? Bleibt es bei Deinen Eltern? – dann musst Du die fragen. Geht es aufs Jugendamt, dann entscheiden die Erzieher. Die Fahrt wird dir im Falle der Heimfahrtswochenenden bezahlt, sonst eher nicht. Den aktuellen Stand vom Taschengeld kann ich Dir nicht sagen, ich hatte damals mit 14/15 so um die 50/60 DM bekommen. Ausserdem noch 2 Mal im Jahr Kleidergeld.
Übrigens: das mit bei anderen Schlafen, das wird da schon kontrolliert, da muss auch eine erwachsene Person sein, die wird kontaktiert! Du kannst aus so einer Wohngruppe auch rausfliegen, denn der Bedarf an Plätzen ist beschränkt. Es ist eine Lebenshilfe. Ich weiss ja nicht warum Du da rein sollst oder willst, aber mach das Beste draus….
Hay,
meine Freundin wohnt in einer betreuten Wohngruppe und fühlt sich sehr wohl dort.
Man bekommt dort Kleidungsgeld und Taschengeld , ich bin mir nicht sicher aber Taschengeld bekommt sie im Betrag von 15 Euro im Monat und Kleidungsgeld sind dann auch noch 30 Euro im Monat , die dürfen allerdings nur für Kleidung ausgegeben werden.Mit am Wochenende oder in den Ferien mal woanders schlafen ist kein problem , meine Freundin und ich wohnen 200 km von einander entfernt und sie darf in den Ferien eine Woche zu mir kommen also über Sylvester. Sie wünscht sich von den Betreuern die Zugkarte zu Weihnachten. Sonst muss sie selber zusehen wie sie fahrten bezahlt. Telefonieren darf sie auch unbegrenzt. Natürlich gibt es von Wohngruppe zu Wohngruppe die unterschiedlichsten Regeln. Bei mehr fragen kannst du dich ja noch mal an mich wenden.
Lg yasmin